Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Bei auch nur teilweisem Zahlungsverzug des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.
Gewährleistung:
Für unsere Lieferungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (sofern keine gesonderte Garantiezusage vertraglich vereinbart wurde). Wir leisten Gewähr dafür, dass unsere Lieferungen die ausdrücklich bedungenen Eigenschaften besitzen. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte, Kataloge
und Werbeaussagen gleich welcher Art (insbesondere Beschreibungen, Angaben über Qualität, Beschaffenheit, ………), sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft dar.
Die gelieferte und montierte Ware ist nach Erhalt vom Kunden unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. Beanstandungen von bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbaren Mängeln sind bei sonstigem Anspruchsverlust und Fiktion der Genehmigung sogleich bei Lieferung durch nachweisliche Mitteilung an uns zu rügen. Bei erster Prüfung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung bei sonstigem Anspruchsverlust an uns mitzuteilen. Für Fehler oder Schäden, die auf unsachgemäße Lagerung oder vom Kunden vorgenommene Änderungen zurückzuführen sind, entfällt jede Gewährleistung.
Wir verweisen darauf, dass es sich bei Holz um einen Naturstoff handelt. Keinen Mangel stellen daher (spätere) natürliche Farbveränderungen durch Lichteinwirkung, optische Abweichungen der Lieferung zu Prospekt/Katalog, optische Abweichungen bei Nachlieferungen, Schäden, die auf ungünstige raumklimatische Verhältnisse am Einbauort zurückzuführen sind, Abweichungen von Holzmaserung und natürlicher Holzfarbe, und dergleichen dar.
Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens.
Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt mit Annahme des Angebots zustande.
Stornogebühren
Bei einem Storno des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt eine Stornogebühr zu verlangen.
Maßangaben durch den Kunden
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist.
Mitwirkungspflicht des Kunden
Der erforderliche Licht- und Kraftstrom ist vom Kunden beizustellen. Der Tischler ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen (z.B. sind Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse durch die dazu berechtigten Gewerbetreibenden vorzunehmen).
Des Weiteren kann bei Leitungen, die in Mauern verlegt sind und deren Verlauf nicht bekannt ist eine Beschädigung durch Bohrungen nicht ausgeschlossen und daher nicht gehaftet werden. Machen Sie daher unsere Tischler auf Leitungen aufmerksam.
Liefertermine
Soweit nicht Fixtermine vereinbart wurden, gelten die angeführten Liefertermine als voraussichtliche Termine.
Gerichtsstand
Bezirksgericht Gänserndorf
Änderungen vorbehalten!
Stand September 2018